INSTITUT FÜR INSOLVENZRECHT UND SANIERUNG IN WESER-EMS UND BREMEN e.V. (IFIS)
Ihr Slogan

9. Osnabrücker Insolvenzrechtstag 2026


Wann: 18.09.2026, 8:00 bis 18:00 Uhr
Wo: European Legal Studies Institute (ELSI), Universität Osnabrück, Süsterstraße 28, Osnabrück
Tagungsleitung:
RAin Maike Tallen, Vorsitzende des Institut für Insolvenzrecht und Sanierung (IFIS) in Weser-Ems und Bremen e.V.
Moderation:
RA Phillip-B. Harder, LL.M.oec (ANURE Rechtsanwaltsgesellschaft mbH )

Referenten:
Vortrag 1
Ausgewählte Probleme bei der Insolvenz natürlicher Personen
RA Gerhard Heilmann (Rechtsanwalt Gerhard Heilmann)

Vortrag 2
Brennpunkte des Anfechtungsrechts
Prof. Dr. Gerhard Pape, Richter am BGH a.D.

Vortrag 3
Restrukturierungsanzeige und dann? Strafrechtliche Tatbestände im Restrukturierungs verfahren und steuerliche Fallstricke in der Sanierung und Restrukturierung
RAin Dr. Manon Heindorf und Prof. Dr. Jens M. Schmittmann (PRO REO Law)

Vortrag 4
Anmeldung & Prüfung von Forderungen insbesondere im Hinblick auf § 302 InsO
Dipl. Rechtspflegerin (FH) Anja Stoll und Dipl. Rechtspfleger (FH) Lutz Erdmann

Vortrag 5
Rolle der Finanzierer in der Restrukturierung—Haftungsrahmen und Lösungsmöglich- keiten anhand aktueller Praxisfälle
RAin Dr. Susann Brackmann (CMS Deutschland)

Vortrag 6
Insolvenz
recht sticht Rechtswahlklauseln
Dr. Christian Reichmann und Dr. David Kluth (Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)

Vortrag 7
Geschäftsführerhaftung mit prozessualen Aspekten
RAin und Notarin Incoronata Cruciano (Schiebe und Collegen)

Vortrag 8
Wann bekommen wir die Klarnamen?“ – Lösungsansätze aus der arbeitsrechtlichen Praxis zum Beschäftigtendatenschutz im Insolvenz-Deal
RAin Maren Muke, LL.M. UWE Bristol (BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN)


Programmflyer

Fortbildungsstunden nach FAO!

Wir erbitten um die Zahlung einer Umlage in Höhe von 179 EUR pro Teilnehmer bzw. in Höhe von 10 EUR von Studierenden/Referendaren, jeweils ohne Rechnung/Beleg auf das Konto des INSTITUT FÜR INSOLVENZRECHT UND SANIERUNG IN WESER-EMS UND BREMEN e.V. Die Zahlung ist Voraussetzung dafür eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO zu erhalten.

Im Falle der verbindlichen Anmeldung werden dem Teilnehmer bei Nichterscheinen etwaige hierdurch entstandenen Kosten in Rechnung gestellt (dieses gilt auch für Abmeldungen weniger als 14 Tage vor dem 18.09.2026).